Tipps & Lesehinweise Weitere Transparenzverpflichtungen für Finanzprodukte

BaFin LogoMit Jahresbeginn 2023 gelten für Finanzprodukte weitere Transparenzverpflichtungen. Betroffen sind private und institutionelle Investoren. Die EU präzisierte die bereits im März 2021 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung anhand der Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standard – RTS), die seit Beginn des Jahres 2023 gelten. Anleger in Finanzprodukte sollen künftig leichter erkennen können, wie nachhaltig die einem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Fakten zusammengestellt.

Die Technical Standards konkretisieren die Angaben der EU-Offenlegungsverordnung, wie sich Investitionsentscheidungen des Finanzmarktteilnehmers auf Umwelt, Soziales und Arbeitnehmerbelange auswirken. Außerdem präzisieren sie die Regeln für die Angaben in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten eines Finanzprodukts. Insbesondere geben die RTS Indikatoren vor, mit denen diese Auswirkungen zu messen sind und wie diese Angaben auf den Websites dargestellt werden müssen, um der EU-Offenlegungsverordnung zu genügen. Damit erweitern die Technical Standards RTS die Detailtiefe der Offenlegung. Und Anleger erhalten künftig aufschlussreichere Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten.

Um Angebote von Finanzprodukten schneller vergleichen zu können, enthalten die Technical Standards RTS standardisierte Vorlagen (Templates) für die produktbezogenen Offenlegungspflichten. Diese Templates sind in den Anhängen II bis V der Delegiertenverordnung enthalten und dürfen grundsätzlich nicht verändert werden. Die Reihenfolge der Angaben sowie Position, Gestaltung und Text, Informationskästchen und Grafiken müssen bei jedem Finanzprodukt gleich sein. Finanzmarktteilnehmer stehen also vor der Aufgabe, Angaben zu tätigen, die einerseits zutreffend, klar, nicht irreführend und andererseits einfach und knapp sind. Anbieter von Finanzprodukten haben in der Folge mit einem beträchtlich steigenden Informations- und Bürokratieaufwand zu rechnen.

Die ausführlichen Angaben zur EU-Offenlegungsverordnung und den Technischen Regulierungsstandards TRS finden sich im BaFin-Journal der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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