Tipps & Lesehinweise Marktmissbrauchsverordnung: Neues Modul erschienen

BaFin LogoDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im April das Modul C (Regelung aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung – MAR) als weiteren Teil der fünften Auflage des Emittentenleitfadens auf ihrer Homepage veröffentlicht. Insbesondere betrifft dies das Kursbeeinflussungspotenzial von Prognosen und Geschäftszahlen als Insiderinformation. Weitere Themen sind etwa der Umgang von Emittenten mit Gerüchten in einem Zeitraum, für den sie die Veröffentlichung einer Insiderinformation aufgeschoben haben, sowie Informationen zum Insiderhandelsverbot, zum Verbot der Marktmanipulation und zu den Directors` Dealings. Der Emittentenleitfaden bietet einen Einstieg in die Rechtsmaterie und erläutert die Verwaltungspraxis der BaFin.

Die nunmehr vorliegende überarbeitete und aktualisierte Fassung berücksichtigt insbesondere Änderungen, die die neuen europäischen und nationalen Regelungen mit sich gebracht haben. Im vergangenen Jahr 2019 ist die BaFin insgesamt 2.471 Verdachtsmeldungen nachgegangen, wobei sich allerdings nur bei 25 Analysen hinreichende Anhaltspunkte ergaben. Zeitgleich hat die BaFin weit mehr Markmissbrauchsanalysen abgeschlossen (3.767) als 2018. Das liegt unter anderem daran, dass die BaFin eine standardisierte Kurzanalyse entwickelt hat und so schnellere Bewertungen treffen kann.