Tipps & Lesehinweise EuGH-Urteil zu Facebook: „absatzwirtschaft“ mit umfangreicher Analyse

Ein Urteil des in Luxemburg angesiedelten Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. Juni schlägt hohe Wellen. Demnach haften Facebook-Seitenbetreiber nun gemeinschaftlich mit Facebook für von Facebook verursachte Datenschutzverstöße. Zugrunde liegt ein Urteil, das das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in einer Klage gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH beim EuGH erwirkt hat. Schon lange vor Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 war Klage im Jahr 2011 angestrengt worden.

Der Fachtitel „absatzwirtschaft“ hat zum EuGH-Urteil eine umfassende Analyse von Anja M. Neubauer veröffentlicht. Neubauer ist Inhaberin der Neubauer Media Medien- und Consultinggruppe. Sie arbeitet zudem als Lehrbeauftragte des Fachbereichs Gestaltung an der Fachhochschule Aachen. Neubauer ist den Angaben bei der „absatzwirtschaft“ zufolge Spezialistin für Internet-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- & Medienrecht. Lesen Sie Neubauers Analyse direkt bei der „absatzwirtschaft“.

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