
Wenn der Verdacht zur Nachricht wird: Grenzen der Medien-Berichterstattung
„Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen“ – ein kurzer Satz in einer Meldung, dazu ein Foto von Beamten, die Büros durchsuchen und Laptops beschlagnahmen. Und schon ist die Reputation von Unternehmen oder Personen massiv beschädigt. Denn unabhängig vom späteren Ausgang der Sache: Im (digitalen) Gedächtnis bleiben Meldung und Foto erhalten. Und umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen zu kennen, um sich schnell und erfolgreich gegen ungerechtfertigte Verdächtigungen zu wehren.
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