OLG Hamm sieht keine Gefährdung der Pressefreiheit / Verlag will vor den BGH ziehen

LensingMedia Dortmund de LogosWas dürfen kommunale, behördliche oder allgemein staatliche Pressestellen und was stellt eine Gefährdung der Pressefreiheit dar? In welcher Form dürfen besagte Pressestellen informieren, wie umfangreich, wie journalistisch? Muss sich das Angebot auf die redaktionelle Darstellung der eigenen Aktivitäten beschränken oder dürfen die Pressestellen ihre Inhalte vielmehr wie ein eigenes Medienportal aufbereiten? Das sind im wahrsten Sinne des Wortes umstrittene Fragen. Denn bereits seit 2019 beschäftigen sich die Gerichte mit ihnen. Jetzt gab es am 11. Juni ein neues Urteil, das Klarheit bringen sollte. Aber unmittelbar hat die unterlegene Seite Berufung angekündigt. Das Ziel ist eine Revision durch den Bundesgerichtshof.

Es geht um die Stadt Dortmund. Die hatte ihr Informationsangebot in den Jahren 2017 und 2018 erheblich ausgebaut und damit argumentiert, man müsse dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger nachgehen. Ihr Angebot sei ein Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge. Am 8. November 2019 hatte das Landgericht Dortmund dem klagenden Verlag Lensing-Wolff („Ruhr-Nachrichten“) in der erster Instanz Recht gegeben (siehe dazu auch den Kommentar von Kommunikationsprofessorin Annika Schach vom 11. November 2019 im „PR-Journal“). Damals forderte der Verlag, die Stadt Dortmund müsse ihr Telemedienangebot im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit auf die redaktionelle Darstellung der eigenen Aktivitäten beschränken.

Dagegen war die Stadt Dortmund in Berufung gegangen. Sie wehrte sich gegen die Vorwürfe des Verlags Lensing-Wolff, auf „dortmund.de“ würde im journalistischen Stil über Ereignisse in Dortmund berichtet, Veranstaltungstipps gegeben oder Hintergrundberichte veröffentlicht. Nun hat sie mit dem Urteil vom 11. Juni zunächst recht bekommen. Das Oberlandesgerichtes Hamm hat entschieden, dass das Nachrichtenportal „dortmund.de“ insgesamt keine Gefährdung der Pressefreiheit darstelle.

Mit dieser Sichtweise ist nun wiederum der ursprünglich klagende Dortmunder Verlag nicht einverstanden und will nun seinerseits Berufung einlegen. Sein Ziel: Die Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH).

DJV NRW sieht die Trennung von Staat und Presse gefährdet

Für Frank Stach, den nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), ist der Fall klar. Er bewertet die Auseinandersetzung so: „Wenn Kommunen über ihre Informationspflicht hinaus auf ihren Internetseiten im journalistischen Stil Bericht erstatten, ist das ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Trennung von Staat und Presse.“ Kritisch merkt er zum Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm an: „Es ist gut, dass diese Frage höchstrichterlich geklärt wird. Es kommt nicht darauf an, in welchem Umfang die Stadt Dortmund das Gebot der Staatsferne bricht“, macht der Landesvorsitzende deutlich und hinterfragt damit das gestrige Urteil.

Das OLG Hamm argumentiert, die von der Klägerseite aufgeführten Beispiele – unter anderem Berichte über Borussia Dortmund oder kulturelle Veranstaltungen in der Region – seien zwar eindeutige Verstöße gegen das Gebot, entscheidend sei aber die Gesamtbetrachtung des städtischen Internetauftritts, nicht die einzelnen Verstöße. Die würden in der Fülle der Informationen untergehen. „Dass Verstöße nur dann zu ahnden sind, wenn sie in Relation zum Angebot stehen, hat es noch nie gegeben. Vor dem BGH kann dieses Argument unmöglich eine Rolle spielen“, hofft Stach.

Der Prozess dürfte über Dortmund hinaus große Signalwirkung haben. Der DJV, andere Medienhäuser und Städte verfolgen den Prozess mit großem Interesse. Mehrere Landgerichte in Deutschland hatten zuvor bereits im Sinne der Medienhäuser gegen kommunale Internet-Auftritte entschieden. „Dortmund ist kein Einzelfall. Wir kennen solche Bestrebungen auch aus verschiedenen anderen Verwaltungen in NRW. Am Ende braucht es daher eine Verständigung staatlicher Verwaltungen auf klare Grenzen staatlicher Information. Hier ist auch die Landespolitik in der Pflicht“, fordert Stach.

Stach nimmt auch die sparwütigen Verlage in die Pflicht. Der DJV-NRW Landesvorsitzende sagte: „Der Sparkurs der Verlage und der Rückzug aus der Fläche wie von Funke in Dortmund hat eine Reaktion der Kommune geradezu provoziert. Dafür kann man den Verlag kritisieren und zu mehr Verantwortung aufrufen. Nichtsdestotrotz darf staatliche Berichterstattung nicht die Lücken der lokalen Berichterstattung füllen. Wenn der Staat gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und die Pressevielfalt stärken möchte, dann muss die Politik Instrumente erwirken, die Redaktionen vor Ort besser auszustatten und Voraussetzungen für einen finanzierbareren Lokaljournalismus zu schaffen. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass man sich als staatliches Organ selber zur Presse ernennt.“ Gleichzeitig fordert der DJV-NRW den Verlag Lensing-Wolff aber auch zu mehr Verantwortung aus. „Der Sparkurs des Verlags in den vergangenen Jahren hat eine Reaktion wie diese der Kommune geradezu provoziert.“


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