Google legt nun doch keine Berufung im Streit um das umstrittene Gesundheitsportals des BMG – hier die Startseite – ein.

Nachdem das Landgericht München im Februar per einstweiliger Verfügung die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und Google vorerst gestoppt hatte, legte Google im März Berufung gegen das Urteil ein. Jetzt zog Google den Einspruch überraschend zurück. Die Klage angestrengt hatte der Verlag Hubert Burda Media, weil die Bevorzugung des staatlichen Portals im Wege der besseren Platzierung bei der Suchmaschine Google zu einem Rückgang der Besucher bei der Plattform „netdoktor.de“ geführt hatte. Burda hatte erklärt, seine Plattform Netdoktor habe schon seit Beginn der Zusammenarbeit des Ministeriums mit Google mit rückläufigen Klickraten zu kämpfen. Denn rund 90 Prozent der Nutzer landeten über eine Google-Suche auf der Seite.

Das Landgericht München hat mit zwei Einstweiligen Verfügungen die Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google in Bezug auf ein Gesundheitsportal vorläufig untersagt und letztendlich als Kartellverstoß gewertet. Gesa Lutz, Vorsitzende Richterin der bei auf Kartellrecht spezialisierten Zivilkammer des Landgerichts München, sagte im Februar: „Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei Netdoktor und damit potenziell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen, mit denen Netdoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert.“

Mit der nun angekündigten Rücknahme der Berufung wird Google nun die Verfahrenskosten übernehmen müssen.


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