MunichRe LogoWie schon im Vorjahr, so veröffentlicht die im DAX notierte Münchener Rückversicherung (Munich Re) auch in ihrem aktuellen Corporate-Responsiblity-Bericht, erschienen am 12.Mai, eine Liste von Journalisten mit Namen und Wohnort, mit denen in den vergangenen zwei Jahren eine Zusammenarbeit bestand. In dem entsprechenden Begleittext dazu betont der Rückversicherer, man achte die Unabhängigkeit von Journalisten und zusätzlich auch auf eine saubere Trennung zwischen Journalismus und PR-Arbeit.

Dabei orientiere man sich in der Zusammenarbeit mit Journalisten an der „DPRG-Richtlinie für den Umgang mit Journalisten“, die in den Richtlinien der Deutschen Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG) und den Statuten des Deutschen Rat für Public Relations festgeschrieben sind. Im Übrigen stünden diese Richtlinien auch im Einklang mit den Richtlinien des Deutschen Presserats und mit den Empfehlungen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie zur Bekämpfung der Korruption.

Grundsätzlich, so die Münchener Rückversicherung, werde in Fällen, in denen sie mit festangestellten oder freien Journalisten, PR-Berater-, Moderatoren- oder Autorenverträge abschließt, darauf geachtet, dass sie bei dieser Zusammenarbeit keinen Einfluss auf die Berichterstattung über das Unternehmen oder das Unternehmen betreffende Themen ausübt.

Soweit bekannt, ist die Münchener Rückversicherung das einzige Unternehmen im DAX, das eine so weitgehende Aussage trifft.


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