Der Deutsche Presserat legt seinen Jahresbericht 2019 vor. Demnach verzeichnet er weiter steigende Beschwerdezahlen: 2.175 Leserinnen und Leser wandten sich 2019 an die freiwillige Selbstkontrolle der Presse, 137 mehr als im Vorjahr. Häufiger nutzte der Presserat auch seine schärfste Sanktion: 34 Rügen erteilten die Beschwerdeausschüsse, 2018 waren es nur 28 gewesen.
Was die Neuwahlen des Sprechers des Deutschen Presserats angeht, so konnte Johannes Endres noch nicht vom Plenum gewählt werden, da es wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste. Johannes Endres und seine Stellvertreterin Kirsten von Hutten sind bis zu den Wahlen, die nachgeholt werden, „designierte Sprecher“.

Transparenz als presseethischer Grundpfeiler

Schwerpunkt bei den Rügen war das Thema Schleichwerbung: Allein 14 Rügen wurden wegen mangelnder Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten nach Ziffer 7 des Pressekodex ausgesprochen. „Unter wirtschaftlichem Druck verwischen einige Redaktionen systematisch die Grenze zwischen Journalismus und Werbung. Aber Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber den Leserinnen und Lesern sind keine Frage der Geschäftszahlen, sondern presseethische Grundpfeiler“, so der designierte Sprecher des Deutschen Presserats Johannes Endres.

Johannes Endres wurde vom Deutschen Journalistenverband (DJV) in den Presserat entsandt und löst turnusgemäß den bisherigen Sprecher Volker Stennei vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ab. Seine designierte Stellvertreterin ist Kirsten von Hutten, die vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in den Presserat entsandt wurde.

Terror und Täterberichterstattung

Etliche Beschwerden richteten sich 2019 zudem gegen die Berichterstattung über die rechtsradikalen Attentate im neuseeländischen Christchurch, in Halle und in Hanau. Leserinnen und Leser kritisierten unter anderem die Verwendung von Video-Ausschnitten, die die Täter selbst gefilmt und im Internet gestreamt hatten. „Medien müssen sorgfältig prüfen, ob und inwieweit sie Bildmaterial übernehmen, das von Tätern stammt. Sie dürfen sich nicht zu deren Werkzeug machen“, so der Geschäftsführer des Presserats Roman Portack.

Beschwerden über die Herkunftsnennung von Straftätern nach Richtlinie 12.1 des Pressekodex gehen dagegen weiter zurück. 2019 wandten sich deswegen 24 Leserinnen und Leser an den Presserat, sechs weniger als im Vorjahr.

Johannes Endres und Kirsten von Hutten

Endres Johannes Hutten Kirsten von Sprecher Dt Presserat 2020Johannes Endres (Foto l.; © Franz Fender) repräsentiert den Deutschen Presserat als designierter Sprecher. Er ist seit 2013 Mitglied im Presserat und beschäftigt sich dort schwerpunktmäßig mit dem im Pressekodex festgelegten Trennungsgrundsatz von Werbung und Redaktion sowie dem Redaktionsdatenschutz. Seit 2015 leitet er die beiden Beschwerdeausschüsse zu diesen Themen. Bis Ende 2017 war Endres Chefredakteur der IT-Nachrichtenseite „Heise Online“ und des Computermagazins „c’t“ in Hannover. Seitdem arbeitet er als freier Journalist und entwickelt digitale Strategien für Verlage.

Neue designierte stellvertretende Sprecherin des Plenums ist Kirsten von Hutten (Foto r.; © Julia Grudda), Justiziarin bei Gruner + Jahr in Hamburg. Sie ist seit 2016 Mitglied im Deutschen Presserat und dort bereits stellvertretende Beschwerdeausschuss-Vorsitzende.

Der Jahresbericht steht auf der Homepage des Presserats zum Download bereit.


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