Rechte, Pflichten, Lösungen - die Serie zum Thema PR-Bilder (Teil 1)

Heute: Eventfotografie & Personen im Bild - was ist erlaubt?

Ein PR-Event ohne Fotos – kaum vorstellbar in Zeiten, in denen Bilder als Träger von Botschaften einen immensen Stellenwert in der Kommunikation erlangt haben. Aber darf ich als Veranstalter die Bilder, auf denen Menschen zu erkennen sind, hinterher veröffentlichen? Diese Frage stellen sich Agenturen, Unternehmen und Organisationen, die ein Event ausrichten immer wieder. Das „PR-Journal“ konnte die Hamburger Agentur „Die Bildbeschaffer“ dafür gewinnen, Licht ins Dunkel zu bringen. Die Hamburger Agentur, die spezialisiert ist auf Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung, Verwaltung und dazugehörige Dienstleistungen und Seminare, wird im Rahmen einer kleinen Serie über strittige Fragen und Probleme in Sachen Fotos und Rechte informieren.

Besucher können in Rahmen der sogenannten Konkludenz davon ausgehen, dass über das Event berichtet wird. Ein Freibrief für Fotografen ist das noch nicht. (Fotomontage: Die Bildbeschaffer GmbH / Fotos: Adobestock / Rawpixel Ltd. und /romwo)

Heute zum Auftakt der Serie geben Die Bildbeschaffer einen Überblick über die Stolpersteine und Möglichkeiten bei der Veranstaltungsfotografie und werfen einen Blick auf die besondere Rechtslage bei Personen im Bild.

Also, darf ich als Veranstalter die Bilder, auf denen Menschen zu erkennen sind, hinterher veröffentlichen? Es kommt – wie so häufig – darauf an. Zum Beispiel darauf, in welchem Rahmen die Bilder veröffentlicht werden sollen. Auf der Facebook-Seite des Unternehmens, auf der die abgebildeten Personen sogar noch ungefragt markiert und somit namentlich erwähnt werden: ein Tabu, greift hier doch sogar der Datenschutz, wo normalerweise das „Recht am eigenen Bild“ aus dem Kunst- und Urheberrecht beachtet werden sollte.

Veranstalter berufen sich demnach auf das sogenannte konkludente Verhalten, das besagt: Wer auf eine öffentliche Veranstaltung geht, kann davon ausgehen, dass er fotografiert wird. Wenn die Person dann nicht widerspricht, stimmt sie der Veröffentlichung indirekt zu, begrenzt auf das „konkludente”, also das zu erwartende Maß. Für kommerzielle Zwecke darf ein solches Bild ohne Zustimmung der gezeigten Person nicht eingesetzt werden, ist das Lächeln und der Blick in die Kamera noch so schön.

Selbstverständlich darf ein Bild auch nicht zusammenhanglos publiziert werden – zumindest nicht ohne das schriftliche Einverständnis der abgebildeten Personen. Hat der Messefotograf etwa ein Pärchen an einem Stand abgelichtet, darf das Bild hinterher nicht etwa auf der Website als Schmuckbild der Rubrikseite „Unsere Messehallen“ auftauchen.

Wo Stolpersteine sind, gibt es in der Regel aber auch Möglichkeiten. Wer auf Event-Bilder hofft, die einmal Eingang in einer Unternehmensbroschüre finden sollen, kann Folgendes in Betracht ziehen:

  • Setzen Sie die Besucher möglichst im Vorfeld darüber in Kenntnis, dass auf der Veranstaltung fotografiert wird und beachten Sie, dass dies nicht gleichzusetzen ist mit einer allgemeinen Einverständniserklärung der Besucher;
  • Achten Sie darauf, dass abgebildete Personen lediglich Beiwerk sind, dass sie also beispielsweise nur als Menge von hinten zu erkennen sind, während die Rednerin auf der Bühne im Fokus der Aufnahme steht; auch ein bewusstes Spiel mit Schärfe und Unschärfe oder langer Belichtung ist denkbar;
  • Lassen Sie sich die Kontaktdaten der abgebildeten Personen geben, sodass diese Ihnen im Zweifel eine schriftliche Einverständniserklärung geben können.

Die Grenzen zwischen erlaubter und unerlaubter Veröffentlichung sind nicht immer eindeutig. Gut beraten ist, wer über die Rechtslage informiert ist.

Über die Bildbeschaffer: Michaela Koch und Alexander Karst gründeten im Jahr 2008 Die Bildbeschaffer. Die Hamburger Agentur ist spezialisiert auf Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung, Verwaltung und dazugehörige Dienstleistungen und Seminare. Die Leidenschaft der Bildbeschaffer – sechs Mitarbeiter sowie ein weit gespanntes Netzwerk aus Rechtsanwälten, Informatikern und Druckspezialisten – gilt vor allem der Aufgabe, das richtige Bild für das richtige Projekt zu vermitteln. Zu Hause sind sie im Hamburger Karolinenviertel – und hier.

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