Stakeholder-Listen von Monsanto: Prüfung ergibt keine Hinweise auf illegales Verhalten

Was der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) bereits Mitte Juli festgestellt hat, wird nun auch von Bayer bestätigt. Im Falle der sogenannten Monsanto-Listen hat die Prüfung durch die internationale Anwaltskanzlei Sidley Austin LLP ergeben, dass die Stakeholder-Listen weder illegal waren noch eine illegale „Überwachung“ von Personen stattgefunden hat. Die geprüften Listen waren Ende 2016 und 2017 von der Agentur FleishmanHillard im Auftrag von Monsanto im Rahmen der Wiederzulassung von Glyphosat in der Europäischen Union (EU) erstellt worden. Bayer hatte die Untersuchung durch die externe Anwaltskanzlei im Mai 2019 in Auftrag gegeben.

(© Bayer AG)

Die Untersuchung sollte die zunächst in französischen Medien erhobenen Vorwürfe aufklären, FleishmanHillard oder Monsanto hätten auf diesen Listen vertrauliche oder private Daten gesammelt und so gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Sidley Austin LLP hat das Ergebnis der Untersuchung in einem schriftlichen Bericht für Bayer zusammengestellt. Bayer hat den Bericht am 5. September veröffentlicht, inklusive der Projektbeschreibung zwischen Monsanto und FleishmanHillard. Das Dokument ist im Internet unter www.bayer.com/stakeholder-lists verfügbar.

„Der Abschluss und die Veröffentlichung der Untersuchung sind ein weiterer wichtiger Schritt, um Transparenz zu schaffen“, sagt Matthias Berninger, Leiter Public Affairs und Nachhaltigkeit bei Bayer. In ihrem Bericht stellt Sidley Austin LLP fest: „Es steht außer Frage, dass […] die erstellten Stakeholder-Listen detailliert, methodisch und darauf ausgerichtet waren, Monsantos Positionen gegenüber Interessengruppen und der Öffentlichkeit deutlich zu vertreten. Aber […] wir haben keine Beweise gefunden, die die Behauptungen der französischen Medien unterstützen, dass die Stakeholder-Listen illegal waren.“

Es gab auch keine Hinweise, dass die Listen auf einer illegalen „Überwachung“ von Personen basierten, wie von Medien behauptet wurde. Die Inhalte der Listen, die Sidley Austin LLP vorliegen, stammen hauptsächlich aus öffentlich zugänglichen Informationen wie Presseartikeln oder Social-Media-Accounts. Darüber hinaus stellt der Bericht fest: „Wir haben keinen Nachweis für die Vorwürfe gefunden, dass auf den Stakeholder-Listen Hobbys, Freizeitaktivitäten oder andere persönliche Interessen dokumentiert wurden.“ Auf Basis des Berichts sieht Bayer keine Verstöße von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen damals geltendes Recht oder interne Dienstanweisungen von Monsanto.

Bekenntnis zu Respekt und Transparenz

Mit dem Bericht von Sidley Austin LLP hat Bayer die Untersuchung der Stakeholder-Listen von Monsanto abgeschlossen. Matthias Berninger zeigte sich erleichtert: „Wir freuen uns, dass die unabhängige Untersuchung ohne Erkenntnisse zu illegalem Verhalten abgeschlossen wurde. Das verschafft uns eine gute Grundlage für den künftigen Austausch mit unseren Stakeholdern.“ Er fügte noch hinzu: „Wir bei Bayer stehen für offenen Dialog und gegenseitigen Respekt und wir werden in Zukunft neue Maßstäbe für Transparenz setzen.“

„… alle legalen und ethischen Standards erfüllt“

Kempe Hanning GM FleishmanHillard Germany Boardmember kleinHanning Kempe (Foto l.), der Deutschland-CEO von FleishmanHillard, der zur Zeit im Ausland ist, kommentierte das Prüfungsergebnis nur knapp: „Wir freuen uns über die Bestätigung, dass unsere Arbeit alle legalen und ethischen Standards erfüllt.“ Sein Kommentar dürfte deswegen so schmallippig ausgefallen sein, weil Bayer schon kurz nachdem die Vorwürfe gegen die Monsanto-Listen bekannt geworden waren, die Zusammenarbeit mit FleishmanHillard in Sachen Public Affairs und Unternehmenskommunikation aussetzte. Zwar durfte die Agentur im Bereich Markenkommunikation weiterhin für Bayer tätig sein, aber als Vertrauensbeweis für FleishmanHillard taugte dieser Schritt sicher nicht.

Kohrs Uwe Gf impact kleinDiesen Punkt greift auch Uwe Kohrs (Foto), der Vorsitzende des Trägervereins des DRPR, in seinem Statement auf. Gegenüber dem „PR-Journal“ sagte er: „Das Ergebnis der Prüfung ist erfreulich und bestätigt ja den Beschluss des DRPR, der bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Listen als unbedenklich eingestuft hat und wesentlich zu einer Versachlichung der Debatte beigetragen hat. Das Bayer bereits vor Abschluss der juristischen Prüfung F&H gekündigt hat, ist kein Indiz für eine faire Prüfung und den in der Pressemitteilung formulierten Anspruch des ‚respektvollen Umgangs von Bayer mit Partnern‘.“

Untersuchung: Mehr als 25.000 Dokumente wurden ausgewertet

Im Rahmen ihrer Untersuchung sammelte und durchsuchte die Kanzlei Sidley Austin LLP mehr als 2,4 Millionen elektronische Dateien aus Quellen von Monsanto. Mehr als 25.000 Dokumente wurden ausgewertet. Sidley Austin LLP erhielt Zugang zu verschiedenen Dokumentationsquellen (wie sie aus den früheren Monsanto-Systemen identifiziert wurden), darunter E-Mails, elektronische Dateien, Verträge, Compliance-Aufzeichnungen sowie Finanz- und Buchhaltungsunterlagen. Die Kanzlei führte auch Interviews mit Bayer-Mitarbeitern, die zuvor für Monsanto tätig und an dem Projekt beteiligt waren. Darüber hinaus hat Sidley Austin LLP bestimmte Dokumente und Informationen von FleishmanHillard angefordert und erhalten.

Französische Medien reagierten nicht

Die Untersuchung ergab keine Kommunikation zwischen Monsanto-Mitarbeitern oder zwischen Mitarbeitern von Monsanto und FleishmanHillard über einen potenziellen Austausch mit Stakeholdern im Rahmen von Freizeitaktivitäten. Die Kanzlei konnte auch das spezifische französische Dokument nicht finden, in dem „Freizeit oder andere Interessen (Golf, Tennis, Jagd, etc.)“ als ein „Schwerpunktbereich“ genannt wurden. Auf dieses Dokument hatte sich die öffentliche Diskussion konzentriert, nachdem es in französischen Medien gezeigt worden war. Um diese Informationen in die Untersuchung einzubeziehen, hat Sidley Austin LLP auch verschiedene französische Medien kontaktiert und um Zugang zu den ihnen zur Verfügung stehenden Dokumenten gebeten. Diese Anfragen wurden nicht beantwortet.

Alle 1.475 Personen auf den Stakeholder-Listen informiert

Insgesamt hat Sidley Austin LLP auf den Stakeholder-Listen die Namen von 1.475 Personen aus mehreren Ländern gefunden. Diese verteilen sich auf Frankreich (466), Deutschland (202), Polen (152), Spanien (144), Großbritannien (93), Italien (51), die Niederlande (20), Belgien (4), USA (3), Schweiz (1) sowie auf eine Liste für die EU-Institutionen mit 339 Personen unterschiedlicher europäischer Nationalitäten. Alle Personen wurden von der Anwaltskanzlei zwischen dem 31. Mai und dem 9. August 2019 schriftlich informiert.

In der schriftlichen Benachrichtigung hat Sidley Austin LLP allen Personen angeboten, ihnen die zu ihrer Person gespeicherten Daten zuzusenden. Dieses Angebot haben bis heute 250 Personen in Anspruch genommen. Darüber hinaus haben sich 34 Personen auf eigene Initiative an Bayer gewandt und um Auskunft gebeten, ob sich ihre Namen auf den Listen befinden. Bei 29 Personen war das nicht der Fall.

Liste mit deutschen Journalisten liegt nur anonymisiert vor

Für die Untersuchung durch den Deutschen Rat für Public Relations hat FleishmanHillard dem Gremium im Frühjahr eine anonymisierte Liste mit deutschen Journalisten zur Verfügung gestellt. Eine solche Liste konnte die von Bayer beauftragte Anwaltskanzlei in den Systemen von Monsanto nicht finden. Auf Nachfrage erhielt Sidley Austin LLP von FleishmanHillard Ende Juli eine anonymisierte Liste mit deutschen Journalisten, die nach Aussage der Agentur identisch sei mit der Version, die auch dem DRPR vorgelegt wurde. Vor diesem Hintergrund konnte die Anwaltskanzlei keine deutschen Journalisten kontaktieren.

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