Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) rügt das Unternehmen Savedroid wegen der bewussten Verbreitung von Falschnachrichten und Irreführung großer Teile der Öffentlichkeit sowie ihrer Anleger. Eingestellt wird hingegen ein Verfahren gegen das Portal stern.de und das Unternehmen Education Gateway.

Das Unternehmen Savedroid AG, ein Blockchain Start-up, hatte am 18. April 2018 im Anschluss an einen Verkauf von savedroid-Token, mit denen Krypto-Währungen wie Bitcoins erworben werden können, die offizielle Website des Unternehmens für 24 Stunden vom Netz genommen und stattdessen dort ein Internet-Meme mit der Aufschrift „...and it’s gone“ prä- sentiert. Anleger und Öffentlichkeit sahen sich hierdurch getäuscht und vermuteten einen so genannten „Exit-Scam“, also die kriminelle Entwendung des per Crowdfunding eingesammelten Geldes. Am Tag darauf wurde von Savedroid-Gründer Yassin Hankir enthüllt, dass es sich beim vermeintlichen „Exit-Scam“ nur um eine öffentlichkeitswirksame Aktion der Savedroid AG gehandelt habe, mit der man auf Missstände in der Branche und die Notwendigkeit einer besseren Regulierung habe hinweisen wollen. Das Unternehmen Savedroid hat sich zu den in einer Beschwerde gegen sie erhobenen Vorwürfen nicht geäußert, jedoch ein Video- statement veröffentlicht, in dem das Verhalten erläutert wird.

Das Beschwerdeverfahren gegen stern.de GmbH und das Unternehmen Education Gateway GmbH wird hingegen eingestellt. Vorgeworfen worden war den beiden Unternehmen beim Projekt „100 Zukunftsvisionen in 100 Sekunden“ keine ausreichende Kennzeichnung von bezahlten Inhalten vorgenommen zu haben. Es bestand der Verdacht, gegen Punkt 2 des Transparenzgebots im Deutschen Kommunikationskodex verstoßen zu haben. Die Prüfung des Falles und Rückmeldungen der Education Gateway GmbH ergaben jedoch, dass zu keinem Zeitpunkt Zahlungen geleistet wurden und stern.de in Angebotsmaterialien lediglich als Referenzkunde aufgeführt worden ist. Auch stern.de hat nach eigenen Angaben keine Zahlungen erhalten. Somit erweist sich der Vorwurf als unbegründet.

Die vollständige Pressemeldung des DRPR hier herunterladen.


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