Werberat entschied über 530 einzelne Werbesujets, ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 20 Prozent.

Der Deutsche Werberat, Berlin, hat am 15. März die Beschwerdebilanz für 2017 vorgelegt. Das Ergebnis: Die von den 46 Verbänden und Organisationen des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft ZAW getragene Organisation prüfte im vergangenen Jahr rund 800 Werbemaßnahmen. Bei einem Viertel der vom Werberat zu entscheidenden 530 Fälle folgte das Gremium dem Protest der Beschwerdeführer. Eine ausführliche Darstellung findet sich im neuen Jahrbuch Deutscher Werberat 2018.

Die Beanstandungsquote blieb nahezu konstant gegenüber dem Vorjahr. Besonders beim Thema geschlechterdiskriminierende Werbung ist die Sensibilität in der Bevölkerung und bei den Unternehmen gewachsen.

Den Deutschen Werberat erreichten im Jahr 2017 insgesamt 1.389 Beschwerden, die sich auf 787 Beschwerdefälle verteilten (+ 12 %). Pro Woche meldeten Verbraucher und Organisationen durchschnittlich 15 Werbemaßnahmen. Von den 787 geprüften Fällen fielen 257 Fälle nicht in die Zuständigkeit der Selbstkontrolleinrichtung, etwa weil es sich nicht um Wirtschaftswerbung, sondern um Werbung von Behörden oder Parteien handelte, die Produkte an sich kritisiert oder Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote geltend gemacht wurden.

Entscheidungen zu 530 Fällen

Der Werberat entschied über 530 einzelne Werbesujets, ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 20 Prozent. Dabei ging es sowohl um bundesweit geschaltete Plakatkampagnen oder TV-Spots als auch um weniger reichweitenstarke Werbemaßnahmen wie zum Beispiel Schaufensterwerbung, Werbung auf Firmenfahrzeugen, Fotos auf der unternehmenseigenen Internetseite oder im Social-Media-Kanal.

Die Menschen wandten sich auch im zurückliegenden Jahr mit den unterschiedlichsten Anliegen an den Werberat: Sie sahen Kinder durch einzelne Werbemaßnahmen in der Entwicklung beeinträchtigt, fühlten sich als Frau herabgewürdigt oder diskriminiert, sahen allgemeine Grundsätze von Anstand und Moral verletzt oder empfanden Werbung als gewaltverherrlichend oder rassistisch und vieles mehr (Details: siehe Grafik am Ende der Meldung).

Große Mehrheit zeigt sich einsichtig

Der Deutsche Werberat teilte in 135 Fällen die werbekritische Ansicht der Beschwerdeführer. Die Unternehmen wurden über den Verstoß gegen den Werbekodex informiert und der Werberat konnte in 121 Fällen erreichen, dass die Werbung gestoppt oder geändert wurde. Damit belegt das Jahresergebnis 2017 erneut die hohe Durchsetzungskraft des Deutschen Werberats: 90 Prozent der Unternehmen folgten dem Votum des Gremiums unmittelbar, indem sie freiwillig ihre rechtlich zulässige Werbung aus dem Markt nahmen oder entsprechend korrigierten.

Nur wenige Unternehmen reagierten nicht auf die Beanstandung und erhielten deshalb eine öffentliche Rüge. „Dass unter den Millionen von Werbeaktivitäten pro Jahr auch Grenzüberschreitungen vorkommen, ist kritikwürdig, aber noch kein Missstand: In der Gesamtbetrachtung steht die werbliche Kommunikation in Deutschland nicht im Widerspruch zu den Werten der Gesellschaft, auch wenn sich manche Unternehmen darin gefallen, mit primitiver Werbung aufzufallen und so öffentliche Kritik geradezu herauszufordern“, fasst Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, die Jahresbilanz 2017 zusammen.

Ein PDF des Jahrbuchs 2018 kann kostenfrei per E-Mail an den Deutschen Werberat bestellt werden.

werberat@werberat.de


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