Interviews & Debatten Eco-Geschäftsführer Alexander Rabe „Pauschale, staatlich festgelegte Altersgrenzen sind kein geeignetes Instrument“
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- von Joris Duffner, Dortmund
Die Forderung nach einem Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige sorgt in Berlin für politische Einigkeit, jedoch für erheblichen Widerspruch aus der Digitalwirtschaft. Alexander Rabe, Geschäftsführer von Eco - Verband der Internetwirtschaft, hält pauschale Altersgrenzen für realitätsfern, europarechtlich riskant und technisch kaum durchsetzbar. Im Interview erklärt er, warum der Digital Services Act der EU bereits strenge Vorgaben enthält, wo die Debatte an Differenzierung vermissen lässt – und welche Verantwortung die Kommunikationsbranche trägt.
PR-Journal: Herr Rabe, nach einem Beschluss des CDU-Parteitags und einem Positionspapier der SPD-Fraktion steht in Deutschland ein Social-Media-Verbot bis zum Alter von 14 Jahren im Raum. Sollte der Staat in einen solch persönlichen Bereich eingreifen?
Alexander Rabe: Grundsätzlich muss man sagen, dass Erziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern ist, und nicht des Staates. Dazu gehört auch die Verantwortung für die Aufsicht über Bildschirmzeiten sowie darüber, welche Inhalte Kinder in sozialen Medien nutzen bzw. erstellen. Und Eltern möchten auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung digitaler Medien, wie unterschiedliche Umfragen immer wieder zeigen. Dabei kommt auch zum Tragen, dass Eltern ihre Kinder grundsätzlich am besten kennen und das jeweils benötigte Schutzniveau daher gut einschätzen können. Der Jugendmedienschutz ist und bleibt dabei eine gesamtgesellschaftlich zu tragende Aufgabe, bei der Eltern, Schulen, Plattformen und Politik jeweils unterschiedliche, klar abgegrenzte Rollen haben. Vor diesem Hintergrund sind pauschale, staatlich festgelegte Altersgrenzen kein geeignetes Instrument.
PRJ: Warum halten Sie staatliche Social-Media-Altersbeschränkungen für den grundsätzlich falschen Weg?
Rabe: Sie greifen zu kurz, weil sie die Vielfalt digitaler Dienste und jugendlicher Lebensrealitäten nicht berücksichtigen. "Social Media" umfasst sehr unterschiedliche Angebotsformen mit jeweils eigenen Funktionen und Risikoprofilen. Es ist in der aktuellen Debatte vollkommen unklar, welche Plattformen am Ende von so einem Verbot betroffen sein könnten. Wenn beispielsweise eine Kommentarfunktion ausreicht, um eine Social-Media-Plattform zu sein, wollen wir dann Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Webangeboten verbieten, wo Menschen Kochrezepte austauschen? Auch viele Messangerdienste wie WhatsApp haben Funktionen, die man als soziale Netzwerke charakterisieren könnte. Hier fehlt mir in der Debatte eindeutig die Trennschärfe. Außerdem arbeiten viele Anbieter von klassischen Social-Media-Plattformen bereits heute mit risikobasierten Mindestaltern in ihren AGB und kombinieren diese mit spezifischen Schutzmechanismen wie Teen-Accounts mit eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten, standardmäßig privaten Profilen oder altersgerechten Empfehlungssystemen. Dieser differenzierte Ansatz ermöglicht Schutz innerhalb eines geregelten Rahmens und erhält zugleich digitale Teilhabe. Eine pauschale Altersgrenze würde diese abgestuften Konzepte durch eine starre Lösung ersetzen, die weder den tatsächlichen Risiken noch der digitalen Realität gerecht wird.
PRJ: Wäre ein solches Verbot in der Praxis überhaupt durchzusetzen?
Rabe: Die praktische Umsetzung eines pauschalen Verbots wäre mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Eine von Eco in Auftrag gegebene repräsentative YouGov-Umfrage zeigt, dass zwar breite Unterstützung für besseren Kinder- und Jugendschutz besteht, gleichzeitig, aber deutliche Zweifel an der Umsetzbarkeit pauschaler Social-Media-Verbote vorherrschen. Viele Menschen halten ein solches Verbot für schwer kontrollierbar und realitätsfern.
Internationale Erfahrungen, etwa die ersten Erfahrungen mit einem Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien, verdeutlichen die technischen und rechtlichen Hürden: Verlässliche Altersfeststellung ohne umfassende Datensammlung ist komplex; es bestehen Umgehungsmöglichkeiten durch VPN-Nutzung oder Ausweichplattformen; zudem entstehen erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsfragen. Je strikter ein Verbot ausgestaltet wird, desto stärker steigt der Druck, harte Identitätsprüfungen für alle Nutzer einzuführen. Außerdem zeigen erste Auswertungen aus Australien, dass es eine breite gesellschaftlichen Zustimmung zu einer solchen Maßnahme braucht, da sonst selbst Eltern beim Umgehen von Altersgrenzen helfen.
PRJ: Wird in Berlin über Regulierung gesprochen, die es auf EU-Ebene faktisch schon gibt? Wären nationale Sonderregeln europarechtlich problematisch - und europapolitisch riskant?
Rabe: Seit Februar 2024 ist der Digital Services Act vollständig anwendbar und verpflichtet Online-Plattformen zu strengen Vorgaben im Minderjährigenschutz. Er schreibt ein hohes Sicherheits- und Datenschutzniveau vor, untersagt personalisierte Werbung gegenüber Minderjährigen, verlangt altersgerechte Gestaltung der Dienste und fordert wirksame Mechanismen zur Altersüberprüfung. Plattformen müssen sicherstellen, dass Minderjährige ihre Dienste geschützt nutzen können; besonders große Plattformen unterliegen zusätzlichen Risikoanalyse- und Risikominderungspflichten. Zudem sollen suchtfördernde Mechaniken wie bestimmte Autoplay-Funktionen eingeschränkt werden, und Standardeinstellungen für Minderjährige müssen auf "privat“ gesetzt sein. In Deutschland überwacht unter anderem die bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz angesiedelte Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten die Einhaltung der DSA-Vorgaben zum Minderjährigenschutz.
Der DSA hat als EU-Verordnung eine vollharmonisierende Wirkung. Mitgliedstaaten dürfen in bereits geregelten Bereichen grundsätzlich keine entgegenstehenden nationalen Sonderregelungen schaffen. Nationale Alleingänge könnten daher europarechtlich angreifbar sein und zugleich den digitalen Binnenmarkt fragmentieren. Europapolitisch würde dies den einheitlichen Rechtsrahmen schwächen, der gerade für wirksame Durchsetzung und Rechtsklarheit entscheidend ist. Zudem gäbe es kein einheitliches Schutzniveau für minderjährige Nutzer:innen in Europa, was vom Schutzgedanken her betrachtet, ebenfalls misslich wäre.
PRJ: Wird die Debatte moralisch überhöht? Wie sieht ein wirksamer, aber verhältnismäßiger Ansatz konkret aus?
Rabe: Die Diskussion ist teilweise normativ zugespitzt. Diese Verkürzung blendet aus, dass effektiver Schutz vor allem durch präzise und durchsetzbare Maßnahmen entsteht. Ein verhältnismäßiger Ansatz setzt auf risikobasierte Regulierung, Schutz-Defaults für Minderjährige, transparente Moderations- und Beschwerdestrukturen sowie konsequente behördliche Aufsicht. Ergänzend sind Medienkompetenz, elterliche Begleitung und Aufklärung erforderlich. Ziel ist nicht maximale Restriktion, sondern maximale Wirksamkeit bei gleichzeitiger Wahrung von Teilhabe und Grundrechten.
PRJ: Wie lässt sich Altersverifikation einheitlich, aber technologieoffen gestalten?
Rabe: Eine Debatte über Mindestalter erfordert ein praktikables Altersverifikationssystem. Aus Sicht von Eco sollte dies EU-weit einheitlich geregelt sein, aber technologieoffen formuliert werden. Eine EU-ID-Wallet kann perspektivisch Vorteile bieten, da sie interoperabel und europaweit bekannt wäre. Gleichzeitig darf Regulierung aber nicht auf ein einziges technisches Verfahren festgelegt werden. Unterschiedliche Dienste mit unterschiedlichen Risikograden benötigen abgestufte Lösungen - von Altersschätzsystemen bis hin zu stärkerer Verifikation bei Hochrisiko-Inhalten. Eine starre Festlegung auf eine einzige Methode würde Innovationsspielräume einschränken, bestehende Systeme verdrängen und müsste sich strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen stellen. Zudem betrifft Altersverifikation faktisch alle Nutzer und berührt damit Fragen der Datensparsamkeit und anonymen Nutzung.
PRJ: Fehlt der politischen Debatte die Differenzierung zwischen Plattformtypen und Risikoprofilen? Ist das eigentliche Problem eher ein Vollzugsdefizit? Hat die Internetwirtschaft bestehende Schutzinstrumente zu wenig erklärt?
Rabe: In der politischen Diskussion wird häufig nicht klar zwischen unterschiedlichen Plattformtypen differenziert. Ein einheitliches Mindestalter suggeriert vergleichbare Risiken, obwohl Dienste sehr unterschiedliche Funktionen und Gefährdungspotenziale aufweisen. Der DSA etabliert bereits einen risikobasierten Ansatz mit spezifischen Pflichten insbesondere für sehr große Plattformen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Regulierungsdefizit besteht oder vielmehr ein Vollzugs- und Umsetzungsdefizit. Die Guidelines zum Minderjährigenschutz der EU-Kommission zum Beispiel wurden erst im Juli 2025 veröffentlicht, über ein Jahr nach dem vollständigen Inkrafttreten des DSA.
Gleichzeitig müssen alle Akteure im Kinder- und Jugendschutz selbstkritisch prüfen, ob bestehende Schutzinstrumente ausreichend transparent kommuniziert wurden. Teen-Accounts mit voreingestellten Schutzmechanismen, priorisierte Meldestrukturen oder die Zusammenarbeit mit anerkannten Hinweisgebern sind effektive Instrumente, werden in der öffentlichen Wahrnehmung jedoch häufig nicht ausreichend sichtbar.
PRJ: Welche Verantwortung sehen Sie in der Kommunikations- und PR-Branche?
Rabe: Die Kommunikations- und PR-Branche trägt Verantwortung für die Art und Weise, wie Inhalte verbreitet und Reichweiten gesteuert werden. Kampagnen, Influencer-Kooperationen und Performance-Strategien beeinflussen Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit, auch bei Minderjährigen. Es ist daher erforderlich, Zielgruppenangemessenheit, Kontext und mögliche Schutzinteressen systematisch zu berücksichtigen. Kurzfristige Reichweitenziele dürfen nicht dominieren, wenn Schutzfragen betroffen sind. Gleichzeitig bleibt Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Regulierung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bildungsakteure gemeinsam wahrnehmen müssen.
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