Autoren-Beiträge Rückendeckung für Verräter

Achtung! Das betrifft jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern

Die Europäische Union will Whistleblower besser schützen. Wer sich vorher darum bemüht hat, im Betrieb auf Missstände hinzuweisen, darf straffrei auch vertrauliche Informationen an Behörden und Medien weitergeben. Das soll für Unternehmen ab 50 (!) Mitarbeitern gelten. Was Sie jetzt tun sollten, lesen Sie hier.

Jörg Forthmann

Vielen Dank an die Verursacher von Dieselgate, Luxleaks und Panama Papers! Die Europäische Kommission ist ob dieser Skandale aufgewacht und will Informanten besser schützen. Die Justizkommissarin Vera Jourová hat am Montag einen Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern vorgelegt, der es in sich hat:

  • Whistleblower sollen nicht mehr bestraft werden, wenn sie auf Missstände in Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung aufmerksam machen.
  • Privatunternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro sollen sichere Kanäle schaffen, damit Mitarbeiter Missstände leichter melden können.
  • Auf Beschwerden müssen sie binnen drei Monaten reagieren.
  • Wenn die internen Kanäle nicht funktionieren oder nicht wieder gut zu machender Schade droht, können die Whistleblower ihr Wissen nach außen tragen – zu Behörden und zu Medien.
  • Sollten Arbeitgeber einen Whistleblower entlassen, müssen sie nachweisen, dass sie den Hinweisgeber nicht wegen seines Verrats gekündigt haben. Diese Beweislastumkehr dürfte eine echte Herausforderung vor deutschen Arbeitsgerichten werden.

„Es soll keine Bestrafung dafür geben, das Richtige zu tun“, sagt Kommissionsvizepräsident Frans Timmermanns. Die deutsche Justizministerin Katarin Barley hat bereits angekündigt, die „EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ zügig umsetzen zu wollen.

Noch gilt die Regelung nicht. Europaparlament und Ministerrat müssen dem Vorschlag der Europäischen Kommission noch zustimmen. Das scheint allerdings nur eine Frage der Zeit zu sein. Es regt sich derzeit kein ernsthafter Widerstand, dass Verräter aus dem eigenen Betrieb weitgehend geschützt werden. Dass dafür die großen Skandale der letzten Zeit als Argument genutzt werden, ist verständlich. Offensichtlich haben die schwarzen Schafe unter den Konzernen die Politik gehörig verärgert. Die neue Regelung greift allerdings schon bei kleinen Betrieben, und sie ist leicht durch Mitarbeiter zu missbrauchen. Wenn ich nicht entlassen werden will, suche ich mir einen „Missstand“ und melde ihn fleißig. Spätestens das wird dem Unternehmen vor dem Arbeitsgericht das Genick brechen.

Auch Pressesprecher dürfen besorgt nach Brüssel schauen. Bislang ist das Whistleblowing in Deutschland nicht allzu populär, was auf eine hohe Loyalität der Belegschaft und eine gesunde Unaufgeregtheit in den Betrieben schließen lässt. Die EU will aber nun den hauseigenen Verrat salonfähig machen. Das könnte zu einem sprunghaften Anstieg der Whistleblower-Fälle führen, zumal die zahlreichen Whistleblower-Briefkästen der Medien derzeit – so ist zu hören – eher spärlich frequentiert werden und die Redaktionen sich nun motiviert sehen könnten, die neue Rückendeckung aus Brüssel für eine breite Werbekampagne zu nutzen. Nach dem Motto: „Jetzt musst du keine Angst mehr haben, wenn du deinen Arbeitgeber verrätst!“

Pressesprecher sollten prüfen, ob sie in nächster Zeit „sichere Kanäle“ für Whistleblower installieren, um kritische Beobachtungen frühzeitig entschärfen zu können. Dafür gibt es bereits bewährte Lösungen von vorausschauenden Dienstleistern, vor allem aus der juristischen Szene. Wie nicht anders zu vermuten, rollen damit allerdings neue Kosten auf die Unternehmen zu.

Über den Autor: Jörg Forthmann ist seit 30 Jahren Kommunikator, anfangs als Journalist, später in den Pressestellen von Nestlé und Mummert Consulting, heute als Geschäftsführender Gesellschafter der Kommunikationsberatung Faktenkontor in Hamburg. Im Faktenkontor verantwortet Forthmann die Analyse und die Konzeption. Der oben stehende Beitrag wurde zunächst im Krisen-PR-Blog von Forthmann veröffentlicht.

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