Vorschnelle Veröffentlichungen von Bildern können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (Foto © PhotoAlto)

In Zeiten, in denen Bilder als Träger von Botschaften einen immensen Stellenwert in der Kommunikation erlangt haben, sollte jede Veröffentlichung kritisch hinterfragt werden, bevor sie per Klick ins weltweite Netz gestellt wird. Ob Twitter, Facebook oder Blogs – nie ließen sich Botschaften so schnell verbreiten wie heute. Um einer Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten und damit möglichen rechtlichen Konsequenzen entgegenzuwirken, sind jedoch ein paar wichtige Regeln und Vorgehensweisen im Bereich Social Media zu beachten:

1. Überblick über die Rechtslage einholen

Haben Sie es häufiger mit Bildveröffentlichungen im Rahmen von Social-Media-Postings zu tun, sollten Sie sich vorab über die aktuelle Rechtslage informieren. Datenschutzrecht, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte sollten Ihnen keine Fremdwörter sein, wenn Sie beruflich mit Facebook, Twitter, Instagram und Co. arbeiten wollen.

2. Bildrechte klären

Besitzen Sie alle notwendigen Rechte am Bild? Wer ist der Bildurheber? Sind die abgebildeten Menschen und der Urheber mit einer Veröffentlichung einverstanden? Wenn ja – sind die Kosten der Veröffentlichung geklärt? Achtung: Bilder, die unter einer sogenannten Creative-Commons-Lizenz stehen, dürfen nicht einfach auf Facebook verwendet werden. Es gibt aber Bildagenturen, die Social-Media-Lizenzen anbieten. Auch hier ist der genaue Wortlaut der Lizenz vor einer Veröffentlichung auf den individuellen Fall hin zu prüfen. 

3. Bilder schützen

Vermeiden Sie eine Veröffentlichung von Bildern in druckbarer Qualität. Um einer Zweckentfremdung vorzubeugen, sollten Sie das Bild vor der Veröffentlichung auf Webqualität (zum Beispiel maximal 1200 Pixel mit 72dpi) verkleinern. In einigen Fällen kann sogar ein Wasserzeichen sinnvoll sein. Einige Fotografen und Bildagenturen verlangen die Namensnennung des Fotografen. Da Facebook derzeit noch alle Metadaten löscht, sollte der Fotografenname in das Bild „eingebrannt“ werden.

4. Konsequentes Handeln

Sollten Sie doch einmal ein Bild veröffentlichen, das Urheber- oder gar Persönlichkeitsrechte verletzt, handeln Sie konsequent und entfernen Sie das Bild umgehend. Ansonsten muss beispielsweise der Betreiber eines Blogs im Rahmen der Providerhaftung mit teuren Konsequenzen rechnen.

5. Sich nicht einschüchtern lassen

Stolpersteine und rechtliche Fallen hin oder her: Das Posten von Bildern sollte weiterhin Freude bereiten. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Wer achtsam und bedacht mit dem Posten von Bildern auf Facebook, Instagram und Co. umgeht, erhöht nicht zuallererst das Risiko einer Abmahnung, sondern in erster Linie die Reichweite der Botschaft.

Und wer nicht die Muße hat, sich mit den Fallstricken und Besonderheiten des Bildmanagements in sozialen Netzwerken auseinanderzusetzen: Gerne geben die Bildbeschaffer ihre Expertise in ihren Seminaren weiter. Die Agentur hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung in Großbritannien eine „Instant-Beratung“ zur Brexit-Kommunikation angeboten.

Koch Michaela Karst Alexande Gf BildbeschafferÜber die Autoren: Michaela Koch (50, Foto links) und Alexander Karst (49, r.) gründeten gemeinsam im Jahr 2008 „Die Bildbeschaffer GmbH“. Die Hamburger Agentur ist spezialisiert auf Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung, Verwaltung und dazugehörige Dienstleistungen und Seminare. Die Leidenschaft der Bildbeschaffer – sechs Mitarbeiter sowie ein weitgespanntes Netzwerk aus Rechtsanwälten, Informatikern und Druckspezialisten – gilt vor allem der Aufgabe, das richtige Bild für das richtige Projekt zu vermitteln.


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