Personalien Hunzinger: Strafbefehl oder Prozeß?

Wie SPIEGEL ONLINE am 15. Februar um 17:51 Uhr meldete, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart in der Umfrage-Affäre betr. FlowTex/FlowWaste und den deswegen zurückgetretenen baden-württembergischen Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) mehrere Strafbefehle wegen uneidlicher Falschaussage beantragt: gegen den Frankfurter PR-Berater Moritz Hunzinger ein Jahr Freiheitsstrafe, gegen den Bonner Infas-Chef Menno Smid sechs Monate und gegen die frühere Stuttgarter Büroleiterin Dörings Margot Haussmann sieben Monate - jeweils auf Bewährung gegen Zahlung einer fünfstelligen Geldstrafe. Das Verfahren gegen Döring selbst ist noch nicht abgeschlossen.

Es geht dabei um die Ermittlungen wegen der ungeklärten Finanzierung der infas-Umfrage zur Wirtschaftspolitik in Baden-Württemberg. infas gehörte seinerzeit zur ehemaligen Hunzinger AG. Die Beschuldigten können die Strafbefehle akzeptieren oder dagegen Beschwerde einlegen - dann kommt es zu Gerichtsprozessen. Hunzigers Anwalt Boris Rhein erklärte am späten Abend, sein Mandant werde Einspruch einlegen. Es treffe nicht zu, dass Hunzinger falsche Aussagen zu der so genannten Umfrageaffäre gemacht habe.

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