Verbände Jahrbuch „Deutscher Werberat 2017“ erschienen – Werberat legt Jahresbilanz vor

Werberat Jahrbuch 2017 CoverDer Deutsche Werberat, Selbstkontrolleinrichtung der Werbebranche, hat am 16. März sein neues Jahrbuch und die Beschwerdebilanz für 2016 vorgelegt. Das Ergebnis: Erstmals in der 45-jährigen Geschichte des Werberats prüfte die von den 42 ZAW-Verbänden getragene Organisation mehr als 700 Werbemaßnahmen innerhalb eines Jahres. In knapp einem Drittel der vom Werberat zu entscheidenden 441 Fälle folgte das Gremium dem Protest der Beschwerdeführer. Die Beanstandungsquote blieb damit konstant gegenüber dem Vorjahr. Den Deutschen Werberat erreichten im Jahr 2016 insgesamt 2.265 Beschwerden, die sich auf 703 Beschwerdefälle verteilten (+ 13 %). Von den 703 geprüften Fällen fielen 262 Fälle nicht in die Zuständigkeit der Selbstkontroll-einrichtung.

Der Werberat entschied über 441 einzelne Werbesujets, ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 16 Prozent. In knapp einem Drittel der Fälle schloss sich der Werberat der Ansicht der Beschwerdeführer an und beanstandete die Werbung, weil Verstöße gegen die Branchenkodizes vorlagen. Der Anteil der beanstandeten Werbemaßnahmen über alle Beschwerdegründe hinweg entsprach damit dem des Vorjahrs.

Insgesamt gilt für die übergroße Mehrheit der rund dreieinhalb Millionen werbenden Unternehmen in Deutschland: Sie halten nicht nur die rechtlichen Vorgaben ein, sondern beachten zusätzlich die Kodizes des Deutschen Werberats. Dies trifft für große und kleine Unternehmen zu – sie respektieren die von der Wirtschaft selbst gesetzten Grenzen oder stoppen ihre Werbung, wenn der Werberat sie beanstandet hat. Nach wie vor mussten deshalb nur vereinzelt Öffentliche Rügen ausgesprochen werden.

Details zur Beschwerdestatistik 2016

Thematischer Schwerpunkt war im Jahr 2016 erneut der Vorwurf der „Geschlechterdiskriminierenden Werbung“ mit insgesamt 273 Beschwerdefällen (62 Prozent aller Werberatsfälle gegenüber 52 Prozent in 2015). An zweiter Stelle standen Verstöße gegen „Ethische und moralische Mindestanforderungen“ (44 Fälle). Der recht hohe Anteil von zehn Prozent an sämtlichen Werberatsfällen ist in dem breiten Spektrum an Beschwerdeinhalten begründet, die in diese Rubrik fallen: Beschwerden über provokante Motive, z.B. die Werbung für ein Verdauungsmittel, die im Radio zur Mittagszeit gesendet wurde.

Wie schon im Vorjahr lag die Anzahl der Werberatsfälle mit dem Vorwurf der „Diskriminierung von Personengruppen“ (32 Fälle) auf dem dritten Platz der nach Beschwerdegründen aufgeschlüsselten Statistik. Kritisiert wurden zum Beispiel die Diskriminierung übergewichtiger Personen, älterer Menschen, Homosexueller, Farbiger oder auch von Zuwanderern.

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