DRPR LogoDer Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), Berlin und Leipzig, spricht zwei Rügen wegen Täuschung und Verschleierung aus. Die Verantwortlichen der Wahlzeitung „Extrablatt“ sowie der Großplakate mit einer Wahlempfehlung zu Gunsten der Alternative für Deutschland (AfD) in vier Landtagswahlkämpfen 2016 werden gerügt, weil der wahre Absender der politischen Kommunikation und die Quelle der Finanzierung nicht hinreichend erkennbar waren. Der Tourismusverband Seefeld wird aufgrund der bewussten Täuschung von Medienvertretern sowie der damit verbundenen Reputationsschädigung des Berufsfeldes PR gerügt.

Rüge im Fall „Extrablatt“ und Großplakate im Landtagswahlkampf 2016

Eine Rüge spricht der Rat im Fall „Extrablatt“ und bei Großplakaten während Landtagswahlkämpfen im Jahr 2016 aus. Dabei handelt es sich um die Verteilung der Wahlzeitung „Extrablatt“ und den Inhalt von Großplakaten mit einer Wahlempfehlung zu Gunsten der Alternative für Deutschland (AfD). Dies geschah in vier Landtagswahlkämpfen 2016 durch eine Vereinigung, wobei der wahre Absender der Kommunikation und die Quelle der Finanzierung nicht erkennbar waren.

Die „Vereinigung zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ setzte außerdem zur Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen „Wahlometer“ auf, deren Antworten in den meisten Fällen in eine Wahlempfehlung zu Gunsten der AfD mündeten. Auch in diesem Fall waren der wahre Absender der Kommunikation und die Quelle der Finanzierung nicht erkennbar.

Der DRPR rügt die wahren Auftraggeber und die beteiligten Personen, da sowohl beim „Extrablatt“, bei den Großplakaten zu den Landtagswahlen 2016 sowie dem „Wahlometer“ zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016 der wahre Absender der politischen Kommunikation nicht hinreichend eindeutig benannt ist und die Quelle der Finanzierung der Kommunikation nicht hinreichend offen gelegt wird. Dieses Vorgehen verstößt gegen Art. 1 des Deutschen Kommunikationskodexes sowie die DRPR-Richtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum.

Rüge gegen Tourismusverband Seefeld und mehrere Einzelpersonen

Im Fall „Pistenraupe – Tourismusverband Seefeld“ handelt es sich um die vermeintliche Irrfahrt einer Pistenraupe, die anstatt in das österreichische Seefeld in den gleichnamigen Ort in Schleswig-Holstein geliefert wurde. Mehrere Medien berichteten am 24. November 2016 über die Meldung, die auch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) veröffentlicht wurde. Auf konkrete und mehrmalige Nachfragen von dpa und anderer Medienvertreter bestätigte Elias Walser, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Seefeld, den Vorgang zunächst als wahr.

Erst zwei Tage später räumte Walser ein, dass es sich hierbei um einen „PR-Gag“ gehandelt habe. Der DRPR rügt Elias Walser, den in die Durchführung involvierten Kabarettisten Alex Kröll und Karl Royer, Geschäftsführer der österreichischen Werbeagentur SR1, aufgrund der bewussten Täuschung von Journalisten sowie der Schädigung des Berufsfeldes der PR. Vorhaben und Aktionen dieser Art verstoßen gegen Art. 1, 2 und 12 des Deutschen Kommunikationskodexes sowie gegen Art. 4, 15, 18 und 19 des Code de Lisbonne.

Die Beschlüsse zu den Rügen in diesen Fällen wurden auf der letzten Sitzung des DRPR am 2. Dezember 2016 getroffen und sind auf der Website des DRPR ausführlich begründet.


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