Logos PR StudenteninitiativenDie Reaktion hat nicht lange auf sich warten lassen. Nur einen Tag nachdem die Gesellschaft PR-Agenturen (GPRA) am 10. Dezember ihre Mindeststandards für Traineeships veröffentlichte, reagierten die PR-Studenteninitiativen aus Hannover, Leipzig, Münster und Mainz mit einer gemeinsamen Erklärung. Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen die Höhe der Mindestvergütung in Höhe von 1.600 Euro im Monat und die Dauer der Ausbildung. Doch bei dieser Kritik lässt es der Nachwuchs nicht bewenden, er setzt sich insgesamt differenziert mit den GPRA-Mindeststandards auseinander. Die Stellungnahme im Wortlaut:

„Da uns die von der GPRA festgelegten Mindeststandards für Trainees als Stellvertreter des Branchennachwuchses betreffen, möchten wir mit einer gemeinsam formulierten Stellungnahme die studentische Sicht zur Branchen-Diskussion über die Qualität der Agenturbewerber einerseits und die Rahmenbedingungen der Berufsausbildung andererseits darlegen.

Einheitliche Standards für Traineeships
Zunächst begrüßen wir die Festlegung von Mindeststandards für Trainees durch die GPRA und die damit verbundenen Vereinheitlichungsbestrebungen der Ausbildung vor allem hinsichtlich einer Professionalisierung des Berufsstandes in den GPRA-Agenturen. Als positiv nehmen wir die festgelegten Rahmenbedingungen wie die feste Zuteilung eines Betreuers, die strukturierten Weiterbildungsangebote und regelmäßige Feedbackmöglichkeiten wahr. Allerdings kritisieren wir vor allem die Dauer der Ausbildung und die Höhe der Vergütung, die wir auf eine fehlende Differenzierung unterschiedlicher Ausbildungshintergründe zurückführen.

Kostendeckende und wertschätzende Vergütung
Die Mindeststandards für Trainees beinhalten ein Mindestgehalt von 1.600 Euro. Dieser Betrag entspricht bei einer 40-Stunden-Woche nicht viel mehr als dem Mindestlohn, welcher bereits Praktikanten zusteht und in keiner Weise die Arbeit eines Berufseinsteigers würdigt. Dies gilt insbesondere für Studierende fachbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge, die bereits über ein Spektrum an fachlicher Kompetenz verfügen. Da viele Studiengänge bereits Praktika in diesem Bereich als Zulassungsvoraussetzung formuliert oder in Form von Pflichtpraktika im Studienplan festgelegt haben, verfügen die Studierenden neben theoretischen Kenntnissen auch über praktische Fähigkeiten. Ein Trainee-Gehalt muss die Leistung wertschätzen und letztlich auch die Lebenshaltungskosten decken. Der von der GPRA festgelegte Mindeststandard folgt dieser Logik bislang nicht. Auch ist noch kein einheitliches Verständnis über die Funktion und den Nutzen des Traineeships nach einem absolvierten Kommunikationsstudium vorhanden. Dies spiegelt sich ebenfalls in den starren Zeitvorgaben wider.

Gemeinsamer Dialog
Vor diesem Hintergrund bedauern wir, dass wir nicht in die Verhandlungen mit einbezogen wurden. Wir hätten uns gern an einem Austausch beteiligt, um die Interessen und Ansichten der Studierenden angemessen vertreten zu können. Denn in der aktuellen Form erhöhen die Mindeststandards keineswegs die Attraktivität von Agenturen für zukünftige Bewerber.

Fortsetzung der Debatte
Die Mindeststandards der GPRA haben eine rege Diskussion in den sozialen Netzwerken losgetreten. Darüber hinaus gibt es auch ausführliche Kommentierungen auf der PRSH-Website sowie im "PR Report" und im "PR-Journal", dort durch unseren Autor Helge Weinberg, und auch im Anschluss an diesen Artikel durch Sascha Stoltenow.

Über die studentischen Initiativen
Die Studierendeninitiativen campus relations e.V., Münster, kommoguntia e.V., Mainz, LPRS e.V., Leipzig, und PRSH e.V., Hannover, ergänzen durch ihre Vereinsarbeit den regulären Lehrbetrieb an Hochschulen und Universitäten. Gemeinsam fordern sie die Anerkennung und Akzeptanz der Leistung, des Wissenstands und des daraus resultierenden Mehrwerts der PR-Studierenden.


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