01: Wer häufig unerwünschte Werbung per Fax bekommt, muss das nicht tatenlos hinnehmen. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass solche Werbung unzulässig ist, wenn sie ohne Einverständnis des Empfängers verschickt wird. Damit bestätigten die Richter ein früheres Urteil des Landgerichts Essen. Nach Ansicht des Gerichts ist Fax-Werbung unzulässig, wenn zu dem Empfänger keine Geschäftsbeziehung besteht oder dieser dem Erhalt der Werbesendung nicht vorher zugestimmt hat. Aktenzeichen: 4 U 126/04 vom 18. Januar 2005.

02: Wenn Sie mal mehr als die Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn benötigen, empfehlen wir Ihnen zwei Seiten: Bahnen und Busse online sowie eine Seite des VRR, wo Sie auch alle S-Bahn und Busverbindungen in ganz Deutschland gleich mit abfragen können: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr: http://efa.vrr.de/vrr/XSLT_TRIP_REQUEST2?language=de&itdLPxx_vrr_layout=

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