kretschmer heikoEin Autorenbeitrag von Heiko Kretschmer, Berlin, Schatzmeister der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e.V. und Vorsitzender des Beschwerdeausschuss II  – Politische Kommunikation des DRPR.
Die aktuell geführte  Online-Diskussion über die Entwurfsfassung des DRPR für einen Deutschen Kommunikationskodex kommt zu einem aparten Zeitpunkt. Genau zehn Jahre ist es nun her, dass die PR-Branche vom Skandal um den Frankfurter Berater Moritz Hunzinger erschüttert wurde, an dessen Ende ein Minister sein Amt verlor und die Republik zum ersten Mal breit über PR- und Lobby-Berater diskutierte (u.a. PR-Magazin, 18.07.2002) War Lobbyismus bis dahin medial ein Phänomen der Unternehmen selbst, wurde jetzt deutlich, dass es intermediäre Berater gibt, die auch zwischen den Welten der Politik und der Unternehmen hin- und herpendeln, beide Seiten begleiten und schnell zum Absturz kommen können, wenn sie sich nicht an klare ethische Grundlagen halten und auf diese Weise eine stetige Richtschnur des Handelns unabhängig vom Auftrag und Auftraggeber haben.

Das Ergebnis war vielfältig. Die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung de'ge'pol wurde gegründet, als direkte Antwort  einer jungen Generation von Public Affairs-Beratern auf die damals unklare Haltung vieler alteingesessener Berater. So stand am Anfang der de'ge'pol bereits die Diskussion und Verabschiedung eines eigenen Verhaltenskodex. Der Deutsche Rat für Public Relations rügte Moritz Hunzinger für sein branchenschädigendes Verhalten und erarbeitete zudem eine eigene Richtlinie zum Verhalten im politischen Raum. Letztlich zeigte sich darin ein tiefgreifender Umbruch der Branche. War die Bonner Republik noch geprägt vom Old Boys Network mit zahllosen Einzelberatern, kleineren Beratungsfirmen – zumeist mit ehemals aktiven Politikern als Zugpferd – und geringer Vernetzung der Lobbyaktivitäten in Richtung Unternehmenskommunikation und / oder Kommunikationsberatung, ging mit dem Umzug nach Berlin ein tiefgreifender Wandel einher. Aber dieser Wandel hin zu ethisch reglementiertem Verhalten, professionellem Beratungsangebot und enger Verzahnung mit Kommunikationsfragen verlief bei weitem nicht so schnell und so bruchlos, wie dies beim Umzug von Bonn nach Berlin 1999 von vielen prognostiziert und nach der Affäre Hunzinger von den meisten erwartet worden war (Vgl. u.a. Heiko Kretschmer: Das Ende eines Old-Boy-Networks. Lobbying und Public Affairs in Berlin. In: Berliner Republik. Nr. 2/2000). Bis heute treten die Widersprüche zutage. So musste man zuletzt wiederholt TV-Auftritte des im Markt völlig bedeutungslos gewordenen Moritz Hunzinger erleben.

Dennoch zeigen die aktuelle Diskussion um Transparenz im Lobbying, der kaum mehr aufzuhaltende Zug in Richtung Lobby-Register, Initiativen für Lobby-Richtlinien im Bund (SPD: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706442.pdf, http://dip.bundestag.de/btd/17/052/1705230.pdf; Grüne:  http://dip.bundestag.de/btd/17/024/1702486.pdf; Linke: http://dip.bundestag.de/btd/17/020/1702096.pdf) und in einer wachsenden Zahl von Bundesländern (Brandenburg, Berlin, Bayern), dass  sich dennoch einiges verändert hat. Die Diskussion um den Bundespräsidenten und die Frage wie viel Nähe brauchen Wirtschaft und Politik, wie viel Nähe vertragen sie aber auch nur, macht zudem deutlich, dass es einer viel grundsätzlicheren Diskussion bedarf als dies das Lobbyregister zu regeln in der Lage ist.

Diese kurze Einordnung sei vorweg geschickt, wenn man die Richtlinie des DRPR zur Arbeit im politischen Raum und auch den derzeit diskutierten Kommunikationskodex betrachtet. Man darf überrascht sein, dass die Richtlinie von 2004 trotz der Entwicklung in diesem Feld immer noch sehr aktuell anmutet und im Kern durch den nun vorgelegten Kodex-Entwurf bestätigt wird. Auch die konkreten Beschwerden und Rügen der letzten Jahre zeigen es immer wieder: die Arbeit im politischen Raum verlangt recht einfache Grundregeln.

Grundgedanke dabei ist der folgende: Politik ist ein Prozess der Interessenabwägung. Jede Gesellschaft ist von Interessen geprägt, manche sind egoistischer Art, andere sind die Interessen ganzer Gruppen. Diese Interessen werden in der Gesellschaft artikuliert, von Interessengruppen aufgegriffen und vorgetragen. Es finden sich häufig Allianzen und Bündnisse, die gemeinsame Interessen haben und diese in die Politik und die Öffentlichkeit tragen. Politik steht diesen Interessen nun gegenüber und muss einen Ausgleich zwischen diesen finden. Durchaus kann Politik einen gesellschaftlichen Nutzwert einzelner Interessen feststellen und diese daher über andere stellen oder aber auch durch die Einbindung von Teilinteressen möglichst viele Interessen zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen.

Die wesentliche Grundlage dieses Verständnis von demokratischer Politik in einer interessengeleiteten Gesellschaft ist nun die Tatsache, dass ausschließlich Politik legitimiert ist, über Interessen abschließend zu entscheiden. Darum muss die Grenzziehung zwischen Interessenentscheidung und Interessenvertretung extrem sauber und scharf sein. Hier darf nichts verwischen, ein Politiker darf eben nicht Lobbyist sein. Es bedeutet aber auch, dass die Herkunft und die Einsortierung von Argumenten in einen Interessenkontext zwingend erforderlich ist. Darum ist auch die Verschleierung von Absenderschaft oder die Verschleierung eines Interesses durch den künstlichen Aufbau einer nicht existenten NGO oder die Verschleierung durch Berater, die ihren Auftraggeber nicht oder falsch nennen, so problematisch. Denn dies macht letztlich den Interessenabwägungsprozess unmöglich.

Die zentralen Werte des Kommunikationskodex sind für die Public Affairs Arbeit  daher Transparenz und Integrität, aber auch Wahrhaftigkeit. Denn auch hier gilt der Grundsatz der Kommunikation, dass der Gegenüber sich darauf verlassen können muss, dass Sachverhalte zwar interessengeleitet interpretiert werden, nicht aber die Sachverhalte gefälscht werden.

Ein Blick in die Spruchpraxis des DRPR der vergangenen Jahre im Bereich der Kommunikation im politischen Raum zeigt, dass Verstöße gegen das Transparenzgebot dominieren:

- Sowohl im Fall Nelke (FasTracKids) von 2010, als auch im Fall der NTSA e.V./BKP von 2011 haben die Berater aus unterschiedlichen Gründen nicht offen über ihre Auftraggeber gesprochen und die so entstehende Grauzone für die eigenen Interessen genutzt.

- Im Fall Nichttransparenz bei Lobbyaktionen von 2007 wurde eine Absenderschaft benannt, die es in dieser Form nicht gab und dadurch im Sinne des Astroturfings der Eindruck erweckt, die Allianz  „Koalition pro Patienteninformation“ sei eine NGO im Interesse einiger Patientenverbände, obwohl es ein Instrument zur Aufhebung von Werbeverboten im Pharmabereich war.

- Die Fälle BMWA & BASF und DAK & BMG aus dem Jahr 2009 griffen den Umstand auf, dass auch hier Seitenwechsler zwischen Unternehmen und Ministerium ihre Herkunft nicht offenlegten, zudem aber auch erkennbare Loyalitätskonflikte zutage traten. In beiden Fällen standen profunde Interessenkonflikte, also Integritätsfragen, im Zentrum der Kritik, sodass gleich mehrere Grundsätze des Kommunikationskodex betroffen sind.

- Betrachtet man den Gesamtkomplex Deutsche Bahn, EPPA, Berlinpolis und Allendorf aus dem Jahr 2009, so liegt hier ein extrem ausgebuffter Fall von Absenderverschleierung vor. Über mehrere Stufen wurde hier sichergestellt, dass PR-Nachrichten sich nicht auf den eigentlichen Auftraggeber zurückverfolgen ließen. Hier lassen sich auch Verstöße gegen die Grundsätze der Integrität und der Wahrhaftigkeit anführen.

Mein Fazit: Es war ein wichtiger und richtiger Schritt, dass die Public Affairs sich einer solchen Richtlinie unterworfen hat und diesen Schritt mit dem Kommunikationskodex erneuert. Dabei ist klar, dass dies nicht das Ende der Diskussion sein wird. Die Verwissenschaftlichung und Verrechtlichung, die die Public Affairs-Beratung gerade in den letzten Jahren erlebt hat, aber auch die öffentliche Diskussion um das Zusammenspiel von Politik und Wirtschaft wird sicherlich zeitnah einige Weiterentwicklungen der Kodizes erfordern. Das Thema Astroturfing wird bereits jetzt in den Kodex einfließen.

Die Tatsache, dass auch in den Wirtschaftswissenschaften über einen eigenen Berufskodex im Zusammenhang gerade mit Politikberatung diskutiert wird, zeigt die Bandbreite der Konsequenzen auf. Selbst der Berufsstand der Rechtsanwälte, der sich noch hinter Standesdünkel und rechtlich kaum haltbaren Schutzformeln wie dem vermeintlichen Mandantenschutz versteckt, wird sich dauerhaft dieser Entwicklung nicht entgegenstemmen können. Umso wichtiger war der Umstand, dass der DRPR im Fall Hegemann/Axel Springer von 2010 erstmals auch das mediale Agieren eines Anwalts gemahnt hat und damit deutlich gemacht hat, dass der Kommunikationskodex für alle Kommunikatoren gilt und keine Ausnahme für Rechtsanwälte kennt.


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